Krankengymnastik (KG)

Die korrekte Bezeichnung lautet eigentlich Physiotherapie. Auf der Heilmittelverordnung des Arztes trotzdem in der Regel KG, z.B. 10x KG.

Eine physiotherapeutische Anamnese (Patientenauskunft) und eine physiotherapeutische Untersuchung sollte der Behandlung vorausgehen, um die geeignete Therapieform, angepasst an Ihre individuelle Leistungsfähigkeit, festzulegen.
Gemeinsam werden realistischen Ziele definiert, ein Behandlungsplan angelegt und die geeigneten therapeutischen Mittel vorgestellt.
Diese können von passiven, mobilisierenden Techniken über die gemeinsame Durchführung von Trainingsplänen bis zu schweißtreibenden Kräftigungsübungen führen. Regelmäßige Tests dokumentieren den Fortschritt auf dem Weg die gesetzen Ziele zu erreichen.


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