Krankenversicherung

Bekomme ich meine Auslagen von der Krankenkasse erstattet?


Wenn Sie privat oder privat mit Beihilfe krankenversichert sind und Ihr Arzt Ihnen die Behandlung verordnet hat, können Sie Ihre Therapierechnung bei der Krankenkasse einreichen.

Wir orientieren uns bei unseren Preisen an der GebüTh, der Gebührenübersicht für Therapeuten, bei einem Regelsatz von ca. 2,15-fach, also deutlich unter den erlaubten Höchstsätzen.

Wenn Sie sicherstellen wollen, ob Sie einen Eigenanteil an der Behandlung tragen müssen, kontaktieren Sie vorab Ihre Versicherung.

Lassen Sie sich von Ihrer Kasse die Liste der erstattungsfähigen Höchstsätze für Heilmittel übermitteln und leiten Sie sie an uns weiter. Wir erstellen Ihnen daraufhin einen Kostenvoranschlag.


Präventivbehandlungen ohne Heilmittelverordnung (Rezept) des Arztes werden von den Krankenversicherungen nicht übernommen.

Informationen zu der Gebührenübersicht für Therapeuten finden Sie hier.


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